Einreichfrist: 8.03.2013
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2013 Förderungen für Gastspiele professioneller freier Theatergruppen (Theatergruppen ohne eigenes Haus) im Inland aus.
Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die künstlerische Tätigkeit österreichischer Urheber/innen und Theaterschaffender. Durch die Förderung von Österreich-Tourneen soll der künstlerische Austausch der Theaterschaffenden intensiviert und die Nachhaltigkeit einzelner künstlerischer Theaterproduktionen erhöht werden.
Die vollständigen Einreichunterlagen sind bis spätestens 8. März 2013 an folgende Adresse zu richten:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/2,
Minoritenplatz 5, 1014 Wien.
Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin werden der Jury grundsätzlich nicht mehr zugeleitet. Im Zweifelsfall gilt das Datum des Poststempels. Der Briefumschlag und der Antrag sind mit dem deutlich sichtbaren Vermerk „Toursupport freie Theatergruppen 2013″ zu versehen.
Einreichunterlagen:
– Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular www.bmukk.gv.at/med… mit Bankverbindung: Kreditinstitut (mit Bankleitzahl, IBAN und BIC), Girokonto, Kontowortlaut (= KontoinhaberIn).
– Projektbeschreibung mit Angaben zu den Theaterschaffenden, Angaben zu den bisher aufgeführten Theaterproduktionen
– DVD der für die Tournee vorgesehenen Produktion (falls vorhanden) oder Link zu dem im Internet veröffentlichten Material
– Geplante Tourneetermine
– Kalkulation und Finanzierungsplan
– Absichtserklärungen der Veranstalter (kann nachgereicht werden)
Förderungsbedingungen:
– Professionelle künstlerische Tätigkeit in Österreich seit mindestens drei Jahren
– Die Produktion wurde im Inland mit überwiegend in Österreich tätigen KünstlerInnen produziert und hatte bzw. hat in Österreich Premiere
– Je zwei Aufführungen in mindestens zwei Bundesländern außerhalb des Bundeslandes, in dem die Premiere stattfindet bzw. stattgefunden hat
– Die Tournee darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht stattgefunden haben
– Gastspiele finden innerhalb von 12 Monaten nach Förderungszusage statt
– Bevorzugt gefördert werden Produktionen, die Werke eines/r in Österreich lebenden Urhebers/Urheberin präsentieren
– Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Produktionsumfang und der Anzahl der Aufführungen
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury.
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
http://www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml#toc3-id2
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