Kunstsektion wechselt in Zuständigkeit des Bundeskanzleramts

Kunstsektion und Kultursektion wechseln in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes

Mit In-Kraft-Treten des Bundesministeriengesetzes am 1. März 2014 wechseln die Kunstsektion und die Kultursektion in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramts.

Die Sektion V des BMUKK (Kunstsektion) wird als Sektion II – Kunst in das Bundeskanzleramt eingegliedert.
Web: www.kunstkultur.bka.gv.at/kunst (erreichbar ab 1. März 2014)

Die Sektion IV des BMUKK (Kultursektion) wird zur Sektion VI – Kultur des Bundeskanzleramts.
Web: www.kunstkultur.bka.gv.at/kultur (erreichbar ab 1. März 2014)

Bis zur vollständigen Integration in die technische Infrastruktur des Bundeskanzleramts bleiben die alten Telefonnummerndes BMUKK aufrecht (also: +43 (0)1 53 120 – und die Ihnen bekannte Durchwahl).

Die E-Mail-Adressen ändern sich ab 1. März 2014 auf vorname.nachname@bka.gv.at.

Für eine Übergangszeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Sektionen aber noch untervorname.nachname@bmukk.gv.at erreichbar.

Unser Standort bleibt unverändert: Concordiaplatz 2, 1010 Wien.

Abschließend bitten wir Sie darauf zu achten, zukünftig bei allen Drucksorten und anderen öffentlichen Verweisen das neue Logo des Bundeskanzleramts zu verwenden. Hinweise dazu erhalten Sie auf unserer Homepage ab 1. März 2014.

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